1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Exocon GmbH. Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

  3. Vertragsabschluss
  4. 2.1. Angebote der Exocon GmbH erfolgen grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrages durch Exocon GmbH kommt ein Vertrag zustande.
    2.2. Alle Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2.3. Exocon GmbH ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

  5. Pflichten des Kunden
  6. 3.1. Exocon GmbH erhält vom Auftraggeber die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen vollständigen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig vor Beginn der Auftragsdurchführung. Der Auftraggeber wird Exocon GmbH auch während der Auftragsdurchführung von allen mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Vorgängen unverzüglich in Kenntnis setzen.
    3.2. Der Kunde wird die Leistungen von Exocon GmbH und die ihm übermittelten Inhalte nur für seine internen Zwecke nutzen. Die Nutzung für Zwecke Dritter, wozu auch Konzernunternehmen gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
    3.3. Der Kunde ist verpflichtet, Exocon GmbH sofort über von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen von Exocon GmbH einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens zu unterrichten. Fehlermeldungen sind Exocon GmbH grundsätzlich in schriftlich nachvollziehbarer Form zuzusenden. Ergibt die Störungsanalyse, dass die Störung nicht von Exocon GmbH zu vertreten ist, trägt der Kunde die Kosten der Störungsbeseitigung.
    3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Berater, Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Weiterhin ist er für die entsprechende Lizenzierung von gelieferter oder installierter Soft- oder Hardware verantwortlich.
    3.5. Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus 3.1 und 3.3 berechtigen Exocon GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

  7. Leistungen von Exocon GmbH
  8. 4.1. Die Leistungen von Exocon GmbH werden in den schriftlichen Verträgen mit dem Kunden vereinbart.
    4.2. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Die Leistungen werden nach den Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.
    4.3. Die Vergütung der Leistungen von Exocon GmbH, soweit sie nicht bereits in den Verträgen festgesetzt ist, wird nach der jeweils gültigen Preisliste von Exocon GmbH berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  9. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren
  10. 5.1. Für Lieferungen und Leistungen im Inland werden grundsätzlich EUR 15,- für Versand bzw. EUR 8,- als Bearbeitungspauschale berechnet.
    5.2. Für Lieferungen und Leistungen an ausländische Kunden werden EUR 20,- für Versand und EUR 15,- als Unkostenpauschale berechnet.

  11. Zahlungsbedingungen
  12. 6.1. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mit der Bereitstellung der Leistung durch Exocon GmbH und kann ab diesem Zeitpunkt von Exocon GmbH in Rechnung gestellt werden.
    6.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. in Höhe des jeweils gültigen Satzes.
    6.3. Rechnungen von Exocon GmbH sind sofort zur Zahlung fällig.
    6.4. Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb von einer Woche ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.
    6.5. Pauschale Nutzungsentgelte sind im Voraus zum 1. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
    6.6. Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von Exocon GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  13. Zahlungsverzug
  14. 7.1. Bezahlt der Kunde zum Fälligkeitstermin nicht, so kann Exocon GmbH Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Des Weiteren kann Exocon GmbH jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.
    7.2. Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung trotz Fristablauf nicht vollständig, ist Exocon GmbH berechtigt, den oder die Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise fristlos zu kündigen.
    7.3. Weitere Ansprüche von Exocon GmbH wegen Verzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt.
    7.4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren im Eigentum von Exocon GmbH. Ebenso erfolgt die Übertragung aller Rechte vorbehaltlich der Zahlung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoleistung.

  15. Vertragsdauer und Kündigung
  16. 8.1. Verträge über die Leistung von Exocon GmbH treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
    8.2. Soweit in den Einzelverträgen keine Vertragsdauer und Kündigungsregel vereinbart wurde, sind die Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende für beide Parteien kündbar.
    8.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für Exocon GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, in Zahlungsrückstand für länger als einem Monat gerät, zahlungsunfähig oder über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird.
    8.4. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.

  17. Gewährleistung
  18. 9.1. Exocon GmbH gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften.
    9.2. Exocon GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden nach 3.3 mitgeteilten Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachzubessern, wenn diese erheblich sind.
    9.3. Kein Fehler im Sinn der Gewährleistung sind Mängel, die durch Fehlbedienung oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter verursacht werden.
    9.4. Exocon GmbH übernimmt keine Gewährleistung für von Drittherstellern hergestellte Hard- und Software. Da Exocon GmbH diese im Kundenauftrag erwirbt, bestehen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegenüber dem Dritthersteller, welche Exocon GmbH erforderlichenfalls an den Kunden abtreten wird.
    9.5. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Exocon GmbH fehl, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
    9.6. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Erbringung der betroffenen ursprünglichen Leistung.

  19. Haftung
  20. 10.1. Exocon GmbH haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter.
    10.2. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadenersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EUR 5.000,-. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
    10.3. Ansonsten ist eine Haftung von Exocon GmbH über die Gewährleistungsansprüche nach 8.2 und 8.3 hinaus, insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
    10.4. Alle Haftungsansprüche beschränken sich auf das Gesellschaftsvermögen von Exocon GmbH; Ein Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter ist ausgeschlossen.
    10.5. Bei der Installation von Sicherheitsmechanismen beim Kunden ist die Haftung für solche Schäden, die durch das Umgehen dieser Sicherheitsmechanismen durch Dritte entstehen, ausgeschlossen.

  21. Schlussbestimmungen
  22. 11.1. Sofern die Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Exocon GmbH vor. Dennoch gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ergänzend, auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
    11.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Vereinbarungen beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    11.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    11.4. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten hieraus ist Fürth. Exocon GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
    11.5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.


    Burgthann den 01.08.2018

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